AGB

Die Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Davara Germany GmbH, Pension „Bandhotel Schloß Röhrsdorf“ Hauptstrasse 3, 01809 Dohna OT Röhrsdorf

im Folgenden – Leistungsgeber – genannt.

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung, sowie für alle weiteren erbrachten Leistungen des Leistungsgebers. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ergänzt werden. Diese AGB sind in gedruckter Form in jedem Zimmer oder online unter http://www.schloss-roehrsdorf.de/ verfügbar.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Leistungsgebers.

1.3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast telefonisch, per E-Mail, Internet oder persönlich reserviert und vom Leistungsgeber bestätigt worden ist. Die Bestätigung durch den Leistungsgeber kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail, mündlich vor Ort oder auf Wunsch auch auf dem Briefweg erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht möglich ist.

2.2. Vertragspartner sind der Leistungsgeber und der Gast. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so haftet er persönlich für die gemäß dem Beherbergungsvertrag entstandenen Verbindlichkeiten.

3. LEISTUNGEN, PREISE UND ZAHLUNGEN

3.1. Der Leistungsgeber ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Parkplätze stehen in dieser Zeit in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Für Parkplätze besteht kein Rechtsanspruch.

3.2. Der gesamte Rechnungsbetrag ist bei Anreise in bar zu zahlen. Schecks, Kredit- oder EC-Karten-Zahlungen können nicht garantiert werden. Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) bleibt der gesamte Betrag fällig.

3.3. Nur bei Dauergästen und Stammgästen ist Rechnungslegung möglich. Rechnungen des Leistungsgebers ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zwei Wochen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Leistungsgeber berechtigt, Mahngebühren zu berechnen.

3.4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Leistungsgeber allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

3.5. Die Preise können vom Leistungsgeber ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Leistungsgeber dem zustimmt.

3.6. Der Leistungsgeber ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.

4. STORNO- UND RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN

4.1. Eine Stornierung hat grundsätzlich schriftlich (per E-Mail, Brief ) zu erfolgen. Wenn nichts anderes vereinbart wird, sind die Stornogebühren wie folgt gestaffelt:*

Bis 1 Woche vorher: keine Stornogebühren
bis 24 Std. vorher: 50% der vereinbarten gesamten Leistung
bei Nichtanreise: 100% der vereinbarten gesamten Leistung
* Ausnahmen bei Feiertagen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt

4.2. Sofern zwischen dem Leistungsgeber und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Leistungsgebers auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Leistungsgeber ausübt.

4.3. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Leistungsgeber in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, auch wenn der Kunde auf sein Recht zum Rücktritt nicht ausdrücklich verzichtet hat. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung zum vereinbarten Termin nicht geleistet, so ist der
Leistungsgeber ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4.4. Ferner ist der Leistungsgeber berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

– höhere Gewalt oder andere von dem Leistungsgeber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
– Zimmer, unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks,

gebucht werden,

– die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Leistungsgebers in der Öffentlichkeit gefährden kann.
Bei berechtigtem Rücktritt des Leistungsgebers entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

5. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

5.1. Der Kunde erwirbt, wenn nicht anders vereinbart, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

5.2. Check in: Die Zimmer können ab 14 Uhr bezogen werden. Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck bereits eingelagert werden. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann es schon früher bezogen werden. Zur besseren Disposition wird gebeten, dem Leistungsgeber die ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen. Sollten sich Verzögerungen ergeben, ist der Leistungsgeber ebenfalls rechtzeitig telefonisch darüber zu informieren.
Andernfalls ist dieser berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, das Zimmer ab 18.00 Uhr und in den darauf folgenden Tagen für weitere Reservierungen freizugeben.
An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.

5.3. Check out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr ( außer es ist etwas anderes vereinbart ) geräumt zur Verfügung zu stellen. Gepäck wird ggf. kostenlos eingelagert. Erfolgt die Übergabe aus Gründen, die der Leistungsgeber nicht zu verantworten hat, nach 14 Uhr, so werden 50 % des Zimmerpreises, nach 20.00 Uhr 100 %, berechnet.

6. HAFTUNGEN UND HAUSORDNUNG

6.1. Verursacht der Gast einen Schaden auf dem Vertragsgrundstück des Leistungsgebers oder wird dem Leistungsgeber anderweitig ein Schaden zugefügt, z.B. der Verlust der überlassenen Schlüssel, so haftet der Gast für die Beseitigung des Schadens bzw. kommt für die Kosten der Schadensbeseitigung in vollem Umfang auf.

6.2. Der Gast hat die Hausordnung der Pension einzuhalten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass auf Grund lebensbedrohlicher Allergien keine Erdnüsse, Erdnussflips oder andere erdnusshaltige Lebensmittel mitgebracht oder verzehrt werden dürfen. Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet. Es ist nicht möglich, Haustiere mitzubringen. Die Nachtruhe ab 22 Uhr ist einzuhalten. Bei Missachtung der Hausordnung behält sich der Leistungsgeber vor, Schadensersatz zu verlangen oder ein Hausverbot auszusprechen. Die Hausordnung liegt in den Pensionszimmern aus.

6.3. Der Leistungsgeber haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Der Leistungsgeber bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

6.4. Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Leistungsgebers bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.

6.5. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Leistungsgebers auftreten, wird der Leistungsgeber bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Leistungsgeber Anzeige macht.

6.6. Das Parken auf dem Gelände ist auf eigene Gefahr gestattet. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet der Leistungsgeber nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6.7. Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich des Leistungsgebers. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Leistungsgebers: Dohna

7.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und die Beherbergung in der Pension unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.